Selbstbestimmt statt Bestimmt

Sie haben eine Behinderung? Oder sind Sie von einer Behinderung bedroht? Menschen mit wesentlicher oder drohender Behinderung brauchen häufig Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Sie haben deshalb einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese findet sich im neu geregelten Bundesteilhabegesetz im zweiten Teil des SGB IX.

Was ist ambulant betreutes Wohnen?

Bei der Wahl der Unterstützung zur sozialen Teilhabe sind unsere Mitarbeiter Ihnen gerne behilflich. Wir sind aber, anders als das stationäre Wohnen, nicht ständig anwesend. So leben Sie weiterhin selbstständig in Ihrer eigenen Wohnung, erhalten aber die nötige Unterstützungsleistung. Welche Hilfe Sie benötigen wird mit Ihnen gemeinsam besprochen.

Wie funktioniert das?

Nachdem Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben, machen wir einen persönlichen Termin bei Ihnen aus. So klären wir Ihre Wünsche, Vorstellungen und Möglichkeiten. Im nächsten Schritt unterstützen wir Sie bei der Wahl der gewünschten ambulanten Angebote und helfen Ihnen bei der Beantragung der Hilfen.

Wer bezahlt mir diese Leistungen?

Wenn Sie sich für das ambulant betreute Wohnen entscheiden, wird ein Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger (in Hessen der LWV) gestellt, der die Kosten für unsere Fachleistungsstunden übernimmt. Die Aufnahme muss vor dem 65. Lebensjahr erfolgen.

Trifft das auf mich zu?

Sie sind volljährig, körperlich behindert oder von einer Behinderung bedroht und auf Unterstützung angewiesen? Sind Sie noch so selbstständig, dass keine stationäre Wohnform in Frage kommt? Sie möchten selbstbestimmt leben, Ihren Alltag gestalten, brauchen aber Unterstützung bei Anträgen? Oder fühlen Sie sich sicherer, einen Ansprechpartner an Ihrer Seite zu haben, der einfach auch mal ein offenes Ohr hat? Dann sind Sie im ambulant betreuten Wohnen richtig!